Förderung ist ein starkes Verkaufsargument — aber ein heikles. Bedingungen und Sätze ändern sich, und ein falsches Versprechen im Angebot fällt auf dich zurück. Dieser Überblick zeigt die Wege; die konkreten Konditionen prüfst du vor jedem Angebot neu.
Null Prozent Umsatzsteuer auf die PV-Anlage
Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation typischer Photovoltaikanlagen auf und an Wohngebäuden der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Für den Kunden heißt das: kein USt-Aufschlag auf Module, Speicher und Montage. Im Angebot bildest du das über die Steuerkategorie je Position ab — Anlagenteile mit 0 %, angrenzende Leistungen ggf. mit dem Regelsatz.
BEG-Zuschuss für die Wärmepumpe
Der Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst — mit einem Grundfördersatz plus möglichen Boni (z. B. Klimageschwindigkeit, Einkommensbonus). Antrag und Auszahlung laufen über die zuständige Förderstelle; die genauen Sätze und Boni können sich ändern.
KfW-Kredit für die Finanzierung
Ergänzend gibt es zinsgünstige KfW-Kredite für Erzeugungsanlagen und Sanierungsmaßnahmen. Für Kunden, die nicht aus Eigenkapital zahlen wollen, macht eine transparente Finanzierungsrate das Angebot greifbar — idealerweise direkt neben der Wirtschaftlichkeit ausgewiesen.
Seriös kommunizieren
- Förderwege benennen, aber keine festen Beträge garantieren
- Immer „ohne Gewähr" und mit Verweis auf die aktuelle Förderrichtlinie
- Antragsfristen beachten — oft vor Auftragsvergabe zu stellen
- Steuerliche Fragen an den Steuerberater des Kunden verweisen
FlowVolt blendet Förderhinweise im Beratungs-Trichter und im Angebot als unverbindliche Orientierung ein — nie als Zusage. So bleibt die Aussage ehrlich und du haftungsrechtlich auf der sicheren Seite.